Laut einer Studie kann das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, zwei Prozent der Fläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen, erreicht werden. Das würde allerdings auch bedeuten, dass in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten gebaut werden müsste. Besonders in Mittel- und Süddeutschland würde benötigte Fläche zur Verfügung stehen.
Einschränkungen aufgrund von „Konfliktrisiken“ wohl notwendig
Die Studie, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass es genügend Raum für den Ausbau der Windenergie gibt, wenn der Bund zu Konfliktrisiken wie der Einschränkungen im Naturschutz- oder einer vielseitigeren Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen bereit wäre. Dies würde jedoch Änderungen der aktuellen Planungsvorschriften erfordern. So ergab die Untersuchung auch, dass aktuell die gesetzlich geforderten Abstände zu Siedlungen genauso ein Problem für die Ausbaupläne darstellen würde wie der Ausschluss von Waldflächen, Landschaftsschutzgebieten oder Flächen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild.
Besonders viele Windräder könnten demnach in Bayern und Baden-Württemberg, Thüringen und Hessen gebaut werden. Gemessen am Verhältnis von verfügbarer Landesfläche zu Ausbau-Potenzialen der Windkraft wären Thüringen, Brandenburg und Hessen die besten Standorte. Die Studie untersuchte insgesamt zehn verschiedene Szenarien, die etwa die Entfernung zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten sowie die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten berücksichtigten. Auch, wenn die Windbedingungen im Süden des Landes oftmals nicht ganz so gut wie im Rest der Bundesrepublik seien, so wäre es dennoch möglich, hier effiziente Anlagen zu errichten.
Flächenpotenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zum Ausbau auf
Um die unterschiedlichen Standorte bezüglich ihrer Windbedingungen und ihrer Eignung für die Errichtung von Windrädern näher bestimmen zu können, vollzogen die Forscher eine „umfassende Flächenpotenzialanalyse“ in
zwei Schritten. „Im ersten Schritt wird eine flächendeckende Raumbewertung hinsichtlich der Vereinbarkeit vorliegender Nutzungs- und Schutzbelange mit der Windenergienutzung an Land vorgenommen“, heißt es in dem Bericht. „Dabei wird unterschieden zwischen Flächen, auf denen eine Windenergienutzung kategorisch ausgeschlossen ist (Ausschlussflächen) und solchen, auf denen Restriktionen bestehen, also Flächen, die keine uneingeschränkte Windenergienutzung erlauben, weil Konfliktrisiken mit anderen Nutzungs- und Schutzbelangen bestehen (Restriktionsflächen)“. Im zweiten Schritt erfolgte dann die Flächenpotenzialanalyse, die die besagten Szenarien miteinbeziehen konnte.
Wie das Nachrichtenmagazin NTV berichtet, plant die Bundesregierung bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, bis 2035 soll die Bundesrepublik fast vollständig mithilfe der grünen Energien versorgt werden. Noch 2021 sollen es immerhin bereits rund 42 Prozent gewesen sein.
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