Letzten Mittwoch haben die Botschafter der Mitgliedstaaten eine Vereinbarung getroffen, die es ermöglichen würde, dass nicht-personenbezogene Daten problemlos über Ländergrenzen hinweg übermittelt werden könnte. Diese Vereinbarung ging auf eine Initiative von Estland zurück.
Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Vorschlag zugestimmt, die nationalen Datenspeicheranforderungen für nicht-personenbezogene Daten außer Kraft zu setzen. Das bedeutet, dass Informationen aus einem EU-Land nahtlos auf einem Server in einem anderen EU-Mitgliedstaat gespeichert oder übermittelt werden können. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, einen einheitlichen Markt für Datenspeicherungs- und -verarbeitungsdienste wie Cloud-Computing zu schaffen.
Es wird erwartet, dass der freie Datenfluss die Kosten von Datendiensten senken wird, Unternehmen mehr Flexibilität bei der Organisation ihrer Datenverwaltung und Datenanalyse bietet und dass die Auswahl an Anbietern größer wird. Gleichzeitig würde das neue Gesetz sicherstellen, dass Behörden Zugang zu Daten erhalten, die in einem anderen Mitgliedstaat gespeichert oder verarbeitet werden, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können.
Estland, das die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft bis Ende Dezember innehat, hatte sich für das Abkommen stark gemacht. „Nahtlose Datenmobilität spart den Unternehmen Kosten, insbesondere für Start-ups und KMUs und ist für viele digitale Dienste der nächsten Generation unerlässlich“, sagte der estnische Minister für Informationstechnologie, Urve Palo.
Am vergangenen Mittwoch verabschiedete der Rat der EU den von ihm eingebrachten Gesetzesvorschlag, der es dem estnischen Nachfolger für die Ratspräsidentschaft, Bulgarien, ermöglicht, Gespräche über den Abschluss des Gesetzes mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Das Projekt wurde in rasanter Geschwindigkeit durch die europäischen Institutionen geschleust, was auf einen hohen Konsens hinweist. „Dieses Tempo ist für Brüssel eher ungewöhnlich“, sagte eine Sprecherin der estnischen Ratspräsidentschaft.
Estlands Vorstoß, sich schnell über die Frage des Datenflusses zu einigen, wurde ursprünglich von einer Gruppe von rund 15 Ländern unterstützt, die seit letztem Jahr neue Regeln forderten. Frankreich, Deutschland und Spanien drängten jedoch auf strengere Sicherheitsvorkehrungen. Sie hatten auch nach Ausnahmen gefragt, damit Unternehmen weiterhin bestimmte Arten von Daten auf inländischen Servern speichern können. Sie bestanden darauf, den Anwendungsbereich für Ausnahmen auf „Daten des öffentlichen Sektors“ zu erweitern.
Schließlich einigten sich die Minister auf eine Ausnahme nur für im Interesse der „nationalen Sicherheit“. Das Parlament muss dem Gesetzestext noch zustimmen, bevor er in Kraft treten kann.
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