Ein Gericht in Den Haag entschied dagegen, den niederländischen Staat dazu zu zwingen, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um die EU-Emissionsgrenzwerte einzuhalten.
Ende August reichte die Umweltorganisation Milieudefensie, der niederländische Zweig der Friends of the Earth, eine Klage in den Niederlanden ein, in welcher die Niederlande aufgefordert wurde, einen Qualitätsplan zur Verbesserung der Luftqualität aufzustellen. Laut der Organisation übersteigt die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Konzentration in der Luft an mehreren Orten in den Niederlanden die EU-Richtlinien. Dies sei schädlich für die Gesundheit der Bürger und könne einen vorzeitigen Tod zur Folge haben, argumentierte die Organisation. „Ungesunde Luft verursacht derzeit Zehntausende Krankheiten und tausende Todesfälle pro Jahr“, sagte Anne Knol von der Umweltgruppe.
Gemäß der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa sollte das Land die Emissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) bis zum 1. Januar 2010 und für Feinstaub bis zum 1. Januar 2005 einhalten. Die Europäische Kommission räumte jedoch dem Land eine längere Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen ein und zwar bis zum 1. Januar 2015 für NO2 und, und im Fall von Feinstaub, bis zum 11. Juni 2011. Nicht nur, dass diese Richtlinie nicht eingehalten wurde: Milieudefensie behauptete, dass der von der niederländischen Regierung verfolgte Luftqualitätsplan zu allgemein und nicht effizient genug sei und forderte das Gericht auf zu entscheiden, dass bis Ende 2018 ein neuer Plan erstellt werden müsse.
Das Gericht wies den Antrag von Milieudefensie zurück und argumentierte, dass die getroffenen Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung im Rahmen des nationalen Kooperationsplans für die Luftqualität ausreichend seien. Die Richter stellten fest, dass die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid aus den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation an einigen Orten in den Niederlanden immer noch überschritten werden. Die Regierung muss sicherstellen, dass diese Richtlinien „so schnell wie möglich“ befolgt werden, sagte das Gericht. Aber fügte hinzu, dass „keine Vertragsbestimmung vorläge, die den Staat dazu verpflichtete.“
Das Urteil ist bemerkenswert, weil es im Gegensatz zu früheren Entscheidungen in Europa steht. In einem Grundsatzurteil von 2014 urteilte der Gerichtshof der EU, dass der Oberste Gerichtshof Großbritanniens „alle notwendigen Maßnahmen“ ergreifen müsse, um sicherzustellen, dass die Regierung die EU-Emissionsgrenzwerte einhält. In jüngster Zeit hatte ein Gericht in Stuttgart dem Rat der Stadt mitgeteilt, dass diese ihren Luftqualitätsplan im Juli letzten Jahres umschreiben müsse und führte weiter aus, dass ab dem nächsten Jahr ein Verbot für Dieselfahrzeuge eingeführt werden müsse. Dann verurteilte ein Gericht die niederländische Regierung dazu, dass sie weitaus mehr Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase, welche zu einer katastrophalen globalen Erwärmung führen könnten, ergreifen müsse.
Die Aktivistengruppe erwägt, in Berufung zu gehen.
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