Italien hat sieben weitere EU-Staaten dazu gebracht, von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der „Schutzklausel“ im Gründungsvertrag eine Begrenzung der Reisimporte aus Kambodscha zu verlangen.
Nach dem Weizen ist Reis das verbreitetste Getreide der Welt. 2014 und 2015 hat der weltweite Reishandel neue Rekordhöhen erreicht. Allerdings geht es den europäischen Produzenten dabei nicht so gut. Italien ist in der Europäischen Union der größte Reisproduzent und -exporteur (40% der gesamten europäischen Exporte), was erklärt, warum es eine Initiative zur Begrenzung der Reisimporte von außerhalb der EU angeführt hat.
Am 24. November forderte eine Gruppe europäischer Länder (Italien und außerdem Frankreich, Spanien, Bulgarien, Griechenland, Ungarn Portugal und Rumänien) die Europäische Kommission auf, angesichts steigender Importe und fallender Preise Maßnahmen zum Schutz lokaler Reisproduzenten zu ergreifen. Der europäische Reismarkt sieht sich einem mörderischen Wettbewerb durch asiatische Exporteure – vor allem Kambodscha – ausgesetzt, die zu 30% niedrigeren Preisen produzieren können, als es in der EU möglich ist.
Als Konsequenz dessen haben sich in den letzten fünf Jahren die Importe von kambodschanischem „Indica“ oder Langkorn-Reis in die EU mehr als verdoppelt. In fünf Jahren hat sich der Reisverbrauch in Europa um 5% erhöht, aber die Importe von geschliffenem Reis aus Kambodscha haben sich um 171% erhöht. Heute (2016) übersteigen die Gesamtimporte die Exporte um 3,9 Milliarden Euro, was die Grenzen der Aufnahmefähigkeit der Union aufzeigt.
Wogegen sich die sieben europäischen Staaten besonders wehren ist eine Initiative mit dem Namen „Everything But Arms“ (EBA) (auf Deutsch: Alles außer Waffen), die die Entwicklung der ärmsten Länder dieser Welt ankurbeln soll. Sie setzt dabei ein System von Vorzugstarifen ein, die Gütern aus weniger entwickelten asiatischen Ländern einen zoll-und quotenfreien Zugang in die EU ermöglichen – mit Ausnahme von Waffen und Munition. Dies schließt natürlich Kambodscha mit ein. EBA trat am 5. März 2001 in Kraft.
Europäische Produzenten fordern nun die Kommission auf, Reisimporte zu begrenzen, indem sie die „Schutzklausel“ einfordern, die im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft zu finden ist. Gemäß dieser Regel können Mitgliedsstaaten die Kommission auffordern, Handelsschranken zu errichten, wenn die Importe die Handelsbilanz eines EU-Landes schädigen.
„Wir erbitte die Aktivierung der Schutzklausel, weil die Preiskrise das Überleben und die Zukunft der ganzen europäischen Reiswirtschaft gefährdet,“ sagt der italienische Minister für Landwirtschaft, Nahrung und Forstwirtschaft. „Die Aufgabe des Reisanbaus hätte ernste Konsequenzen nicht nur für die sozioökonomische Lage vieler ländlicher Bezirke, sondern auch aus Sicht des Umweltschutzes, wenn man den Wert des Ökosystems in Betracht zieht, das die Produktionsgebiete kennzeichnet.“
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