Stickstoffdioxid gilt als gesundheitsschädlich. Die Gase reizen in höherer Konzentration Atemwege und Augen, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenprobleme. Besonders deutsche Innenstädte sind extrem belastet. Um Umwelt und Menschen besser zu schützen, stehen seit geraumer Zeit ein Fahrverbot für Diesel-Autos zur Diskussion. Denn Dieselfahrzeuge sind nach Angaben des Umweltbundesamts mit bis zu 60 Prozent für die Stickoxid-Belastung in Städten verantwortlich. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Diesel-Fahrverbote sind nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Welche Konsequenzen hat das für Bürger und Kommunen?
Die Luftverschmutzung in deutschen Städten nimmt immer mehr zu, besonders Stickstoffoxide aus Dieselmotoren spielen hierbei eine große Rolle. Bisherige Maßnahmen haben nicht zum erhofften Rückgang der Stickoxid-Belastung geführt. Nun droht die EU mit Strafen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Belastend ist Stickstoffoxid vor allem für Menschen mit Lungenerkrankungen, zum Beispiel Asthmatiker, aber auch für Menschen mit anderen chronischen Erkrankungen und für Senioren sind die Gase höchst problematisch. Jährlich sterben laut Bundesamts für Umwelt 6000 Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Folge von Stickoxiden. Während es gegen die Feinstaubbelastung in deutschen Städten mittlerweile Umweltzonen gibt, deren Wirksamkeit sich bestätigt hat, hatte die Politik bisher noch keine Maßnahmen gegen die erhöhten Stickoxid-Werte ergriffen. Das hat sich nun geändert. Mit der Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts sind Diesel-Fahrverbote ab jetzt grundsätzlich zulässig. Städten wie Düsseldorf und Stuttgart, die von der Deutschen Umwelthilfe zu Fahrverboten verpflichtet wurden, ist damit ein Rechtsrahmen gegeben, diese umzusetzen.
Wie schnell können die Fahrverbote umgesetzt werden?
Den Anfang macht die Stadt Hamburg. Sie plant die ein erstes Fahrverbot bereits in diesem Frühjahr. Im Stadtteil Altona-Nord sollen zwei Hauptverkehrsstraßen für alte Dieselwagen und LKWs gesperrt werden, kündigte der grüne Umweltsenator Jens Kerstan direkt nach der Urteilsverkündung an. Auch in Düsseldorf wird es zunächst nur um einzelne Straßenzüge gehen, in Stuttgart betrifft das geplante Verbot die ganze Stadt. Während das baden-württembergische Verkehrsministerium ankündigt, „im Verlauf des Jahres“ einen neuen Luftreinhalteplan zu verabschieden, der auch Fahrverbote enthält, spricht sich die schwarz-gelbe NRW-Koalition gegen ein Fahrverbot aus. „Dies kann nur die Ultima Ratio sein“, sagt Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU).
Aber auch in anderen deutschen Städten werden die Grenzwerte so stark überschritten, dass auch hier Verbote denkbar sind. Laut Umweltbundesamt überschreiten insgesamt 70 Städten in Deutschland die Werte. Zwar verhandelte das Bundesgericht nur über die Städte Stuttgart und Düsseldorf, aber mit der Entscheidung kann jede andere Stadt mit zu höher Stickoxid-Belastung Fahrverbote verhängen. Eine wirkungsvolle Umweltzone müsste alle Dieselfahrzeuge unterhalb der aktuellen Euro-6-Norm ausschließen. Damit wären zwei Drittel aller in Deutschland gemeldeten Dieselautos betroffen. Für bestimmte Berufsgruppen und Anwohner sollen Sonderregelungen eingeführt werden. Bis jetzt ergibt sich aus dem Urteil für die Städte keine Verpflichtung zur Einführung eines Fahrverbots. Wahrscheinlicher, als eine Selbstauferlegung ist, dass die meisten Kommunen durch Klagen der Deutschen Umwelthilfe zu einer Einführung von Fahrverboten gezwungen werden. Das Gericht in Leipzig hat eine phasenweise Einführung solcher Verbote empfohlen, deshalb ist es unwahrscheinlich, dass es vor 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot gibt.